Sternenkinder:

Bestattungsmöglichkeiten und Andenken an verstorbene Kinder

„Man darf nicht verlernen, die Welt mit den Augen eines Kindes zu sehen.“ – So lautet ein Zitat des französischen Malers Henri Matisse. Und jeder, der sich mit Kindern umgibt, weiß, dass darin viel Wahrheit steckt. Denn Kinder erleben die Welt anders als Erwachsene. Unvoreingenommen. Intensiv. Mit all ihren Facetten. Umgekehrt verändern sie nicht nur das Leben ihrer Eltern, sondern mit jedem neuen Erdenbürger verändert sich auch die Welt als Gesamtes. Doch manchen Kindern bleibt unsere Welt verwehrt – sie gehen viel zu früh von uns. Hierfür hat sich in den letzten Jahren der Begriff „Sternenkinder“ etabliert. Für Eltern, aber auch für Geschwister, ist der Verlust eines Kindes eine der schlimmsten Erfahrungen und ein kaum zu ertragender Schmerz, der oft das restliche Leben bestimmt. Wir wollen uns diesmal daher diesem Thema widmen, genau definieren, was „Sternenkinder“ sind, wie die Gesetzeslage in puncto Bestattung aussieht und wie Erinnerungen und Andenken an diese geliebten Familienmitglieder geschaffen werden können.

 

Sternenkinder: Definition

Mit dem Begriff „Sternenkinder“ werden insbesondere Kinder bezeichnet, die vor, während oder kurz nach der Geburt sterben. Ergänzend dazu gibt es die Termini „Engelskinder“ und „Schmetterlingskinder“, die oft als Synonyme verwendet werden. Diese Bezeichnungen – samt den himmlischen Motiven des Sterns, Engels oder Schmetterlings – deuten darauf hin, dass der Ursprung dieser Wörter in einer religiösen Vorstellung liegt. Demnach glauben spirituelle Menschen, dass Sternenkinder „in den Himmel kommen“. Zudem schafft die Wortschöpfung „Sternenkind“ eine emotionale Abgrenzung zu den Bezeichnungen „Totgeburt“ oder „Fehlgeburt“, die aufgrund von Personenstandsgesetzen in vielen Ländern in der Vergangenheit vorherrschend waren oder es nach wie vor sind. Denn Fakt ist: Auch wenn das Kind vielleicht nie das Licht der Welt erblickte, so handelt es sich bei verstorbenen Babys dennoch um Menschen, zu denen die Eltern bereits während der Schwangerschaft eine intensive emotionale Bindung aufgebaut haben. Der Begriff hat sich auch deshalb in den letzten Jahren so stark verbreitet, weil er keinen Unterschied macht zwischen Schwangerschaftswochen, Grammzahlen, Lebenszeit außerhalb des Mutterleibs oder Todesursache. Er eint daher alle, die um ein geliebtes Kind trauern.

Umgang mit Sternenkindern: Gesetzeslage und Bestattung

Wie bei den meisten sensiblen Themen, so haben sich in Bezug auf Sternenkinder ebenfalls quer über den Globus verteilt unterschiedliche Gesetze entwickelt. Wir beleuchten im Folgenden speziell die Gesetzeslage in Österreich, Deutschland und der Schweiz. Achtung: Auch hier gibt es mitunter Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen.

  • Österreich: In Österreich besteht für totgeborene und direkt nach der Geburt verstorbene Kinder eine Bestattungspflicht. Ein Kind gilt dann als totgeboren bzw. bei der Geburt verstorben, wenn kein Zeichen einer Lebendgeburt erkennbar ist und das Baby ein Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm aufweist. Etwas anders verhält es sich bei fehlgeborenen Kindern: Von einer „Fehlgeburt“ spricht man dann, wenn ebenso kein Zeichen einer Lebendgeburt vorhanden ist und das Kind zudem weniger als 500 Gramm wiegt. Fehlgeborene Kinder müssen in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark sowie Vorarlberg bestattet werden. In Kärnten, Tirol und im Burgenland besteht hingegen lediglich ein Bestattungsrecht. Stirbt ein Kind direkt nach der Geburt, so gilt es übrigens dann als „lebend geboren“, wenn entweder bereits die Atmung eingesetzt hat oder ein anderes Lebenszeichen erkennbar ist – und zwar unabhängig von der Dauer der Schwangerschaft und ganz egal, ob die Nabelschnur durchgeschnitten und die Plazenta ausgestoßen sind oder nicht.
  • Deutschland: In Deutschland können Eltern von Sternenkindern seit 2013 die Geburt ihres Kindes beim Standesamt melden und ihrem Kind damit offiziell eine Existenz geben. Hierfür wurde das Gesetz – als Folge einer Petition – gekippt. Zuvor war eine solche Dokumentation bei totgeborenen Kindern, die bei der Geburt weniger als 500 Gramm wogen, nicht möglich. Darüber hinaus sind in Deutschland fehlgeborene Kinder meist nicht bestattungspflichtig, müssen aber zumindest „ethisch einwandfrei und dem sittlichen Empfinden nach entsorgt werden“, wie die Deutsche Hebammenzeitschrift zitiert. Für lebend geborene Sternenkinder gilt wiederum eine Bestattungspflicht. In jedem der Bundesländer ist ergänzend dazu eine Bestattung eines totgeborenen Kindes – auch mit einem Geburtsgewicht unter 500 Gramm – möglich. Die Bestimmungen variieren dabei von Region zu Region jedoch mitunter erheblich und auch die Definition für Fehlgeborene unterscheidet sich. Ein Blick ins jeweilige Bestattungsgesetz ist daher sinnvoll. Die Deutsche Hebammenzeitschrift hat hierzu eine hilfreiche Auflistung erstellt.
  • Schweiz: In der Schweiz sind die Gesetze ähnlich. Kommt das Kind dabei vor der 22. Schwangerschaftswoche zur Welt, so ist es nicht meldepflichtig und eine Bestattung nicht verpflichtend. In der Regel ist aber auf Wunsch der Eltern auch dann bereits ein Begräbnis möglich.

Von Sternenkindern Abschied nehmen: Rituale und Andenken

Wer von einem Sternenkind Abschied nehmen muss, sollte sich zunächst zwei Dinge ins Gedächtnis rufen: Erstens: Der Trauerprozess ist eine zutiefst individuelle Angelegenheit – es ist also wichtig, auf das Bauchgefühl zu achten, sich nicht von anderen beeinflussen zu lassen und den persönlichen Trauerweg zu beschreiten. Zweitens: Mit Ihrer Trauer sind Sie nicht allein! Sie können beispielsweise professionelle Hilfe in Anspruch nehmen – hierfür sind Hebammen oder Psychotherapeuten eine gute Wahl. Ergänzend dazu haben sich in den letzten Jahren viele Online-Selbsthilfegruppen und -foren rund um dieses Thema gebildet. Hier tauschen sich Trauernde aus und stärken sich gegenseitig. Darüber hinaus können Rituale beim Abschiednehmen helfen. Zum Beispiel folgende:

 

  1. Bestattung: Besteht eine Bestattungspflicht, so ist die Beisetzung ohnehin Pflicht. Wie bereits erwähnt, gibt es aber meist auch dann die Möglichkeit, eine Beerdigung zu organisieren, wenn dies nicht zutrifft. Und hierbei gibt es mittlerweile eine Fülle an Optionen – von der klassischen Erdbestattung bis hin zur Kremation. Ebenso sind in manchen Städten spezielle Erinnerungsorte für Sternenkinder entstanden – so gibt es etwa ein Gemeinschaftsgrab für fehl- und totgeborene Kinder am St. Barbara-Friedhof in Linz.
  2. Dem Kind einen Namen geben: Es mag auf den ersten Blick selbstverständlich erscheinen, doch das ist es in der Praxis nicht immer – dem Kind einen Namen zu geben. Viele tun sich insbesondere dann schwer damit, wenn es sich um eine Fehlgeburt handelte. Aber wer seinem Sternenkind einen konkreten Namen gibt, macht den Verlust ein Stück weit greifbarer und hat so eine konkrete Person vor Augen, an die er sich erinnern kann.
  3. Ultraschallbild aufbewahren: Ebenso kann es hilfreich sein, das erste Ultraschallbild aufzubewahren. Entweder an einem besonderen Ort in den eigenen vier Wänden oder am Grab. Das Bild lässt sich darüber hinaus künstlerisch ausschöpfen – zum Beispiel, indem das Motiv auf Stein graviert wird oder mit anderen Andenken Teil einer Collage wird. Eine Haarlocke oder das Namensbändchen eignen sich genauso gut als Andenken. Platz finden kann all das beispielsweise auch in einer kleinen Erinnerungsschatulle.
  4. Andenken schaffen: Noch spezieller sind Erinnerungsstücke, die die Essenz des verstorbenen Menschen in sich tragen. Diese Andenken an das Sternenkind können dabei helfen, besser mit dem Verlust umzugehen und ermöglichen Trauernden gleichzeitig, ihre Liebsten immer nahe bei sich zu tragen. Wir von Mevisto verwandeln Haar oder Asche in personalisierte Saphire und Rubine, die genauso einzigartig sind, wie das jeweilige Sternenkind.
  5. Baum pflanzen: Ein weiteres, schönes Ritual ist das Pflanzen eines Baumes – am besten im eigenen Garten. Über die Jahre hinweg kann man dem Bäumchen so beim Wachsen zusehen und hat eine immerwährende Erinnerung an das verstorbene Kind und gleichzeitig einen ganz besonderen Gedenkplatz.
  6. Kerze basteln: Ähnlich der Taufkerze, kann auch für Sternenkinder eine Kerze gebastelt werden – zum Beispiel mit dem Namen des Kindes, einem Sternenmotiv oder sogar einem Foto. Bei Kerzenschein kann so getrauert werden.
  7. Fuß- oder Handabdruck anfertigen: Wer die Möglichkeit dazu hat, kann einen Fuß- oder Handabdruck des Babys anfertigen. Zum Beispiel auf einem Stück Stoff, das später zu einer Tasche oder einem Kissenbezug wird oder mit Gips, wodurch ein 3D-Abdruck entsteht, der einmal mehr verdeutlicht, dass diese kleinen Kinder einmal da gewesen sind, auch wenn sie nicht bleiben konnten.
  8. Einen Brief schreiben: Oft kann es guttun, die eigenen Gedanken zu verschriftlichen und sich mit einem Brief vom Sternenkind zu verabschieden und ihm alles Gute für die letzte Reise zu wünschen. Solche Briefe lassen sich zudem ins Grab legen oder aber Sie geben sie in ein Behältnis und lassen dieses wie eine Flaschenpost auf einem See oder in einem Fluss davonschwimmen.
  9. Tattoo stechen lassen: Wer noch einen Schritt weitergehen möchte, lässt sich ein Tattoo als Andenken an das kleine menschliche Wunder stechen – zum Beispiel zwei kleine Füße, zwei Herzen oder ein individuelles Motiv, das für immer bleibt.