Nachlass und Erbe im digitalen Zeitalter:

Infos & Checkliste

Daten sind das neue Gold, heißt es. Aber mit Daten muss auch sensibel umgegangen werden. Und dabei reden wir nicht nur von beruflichen Verordnungen, sondern meinen auch jene spezielle Situation, wenn jemand stirbt. Denn, egal, ob Social-Media-Profil, Streaming-Abo oder Zugangsdaten für einen Online-Shop – fast jeder von uns verfügt mittlerweile über etliche Benutzerkonten. Und diese lösen sich nach dem Tod eines Menschen nicht in Luft auf, sondern bleiben weiter im Internet bestehen. Dabei spricht man vom sogenannten digitalen Nachlass.

Dieser ist nicht nur ein wichtiges Thema, wenn es um Erbrecht geht, sondern auch die Trauerbewältigung spielt dabei eine Rolle. Denn besteht beispielsweise ein Onlineprofil nach dem Tod ohne Nachlassregelung einfach weiter, so kann auch nach wie vor damit interagiert werden. Und wird der Verstorbene sodann weiterhin in Posts markiert und taucht in der Timeline auf, so kann dies bei Angehörigen negative Gefühle hervorrufen und die Trauerarbeit erschweren. Es macht also Sinn, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Und was es beim digitalen Erbe so alles zu beachten gilt, schauen wir uns im Folgenden an. 

Was zählt alles zum digitalen Nachlass?

Was alles genau zum digitalen Nachlass zählt, hängt von der jeweiligen Person und deren Aktivitäten im Internet ab bzw. schließt auch digitale Dokumente, die auf einem elektronischen Gerät gespeichert sind, ein. Grob lässt sich der Bereich daher in folgende Kategorien teilen:

 

  • Profile in sozialen Netzwerken (z.B.: Facebook, Instagram, TikTok, Twitter, LinkedIn etc.)
  • E-Mail-Konten
  • Websites, Blogs, Domainnamen
  • Konten im Bereich Online-Banking, Zahlungsdienste, E-Government oder Kryptowährungen (z.B.: PayPal, Apple Pay, FinanzOnline, Handy-Signatur/Bürgerkarte, Bitcoin etc.)
  • Konten bei Mediendiensten (z.B.: Musik- oder Video-Streamingdienste, Online-Abos von Zeitungen, Software-Lizenzen für Videospiele etc.)
  • Konten bei Foto- und Videodiensten (z.B.: Flickr, YouTube etc.)
  • Konten (und Guthaben) bei Online-Shops (z.B.: Amazon, eBay, Zalando etc.)
  • Profile auf Partnervermittlungsbörsen
  • Daten, die auf einem elektronischen Gerät gespeichert sind (z.B.: Fotos, Videos, Filme, Musik-Dateien, elektronische Dokumente auf Smartphones, PCs, Speicherkarten, USB-Sticks, in Cloud-Speichern etc.)

Richtiger Umgang mit dem digitalen Nachlass eines Verstorbenen

Stirbt ein Mensch, so kommen dessen Erben ins Spiel. Denn diese sind sodann mit Pflichten konfrontiert, genauso wie sie bestimmte Rechte haben. Eine Ausnahme bilden dabei höchstpersönliche Rechte wie etwa ein Dienstvertrag oder Familienrechte. Der digitale Nachlass, das heißt, personenbezogene Zugänge und online gespeicherte Daten, sind hingegen in Österreich und vielen anderen europäischen Ländern vielfach nach wie vor eine rechtliche Grauzone.

Fakt ist allerdings auch, dass Erben nach der Einantwortung in alle Rechtsverhältnisse des Verstorbenen eintreten. Auch im Internet abgeschlossene Verträge des Verstorbenen gehen also auf die Erben über. Daher hilft in puncto digitaler Nachlass folgender Ablauf:

 

  • Überprüfen Sie zunächst, ob der Verstorbene selbst diesbezüglich eine Vorsorge getroffen hat und beispielsweise Aufzeichnungen hinsichtlich seiner digitalen Aktivitäten hinterlassen hat. Ist dies der Fall, so kann danach gehandelt werden. Ist dies nicht der Fall, sollten die weiteren Punkte in Angriff genommen werden:
     
  • Suchen Sie im Internet nach dem Namen, der Adresse, E-Mail-Adressen etc. des Verstorbenen bzw. geben Sie auch Spitznamen oder Namenskürzel in Suchmaschinen ein. Befragen Sie zudem Freunde, Verwandte, Kollegen sowie Partner des Verstorbenen zu dessen Online-Aktivitäten.
     
  • Ebenso bieten mitunter Bestattungsunternehmen mittlerweile einen Service für die Suche bzw. die Verwaltung des digitalen Nachlasses an.
     
  • Erstellen Sie sodann eine Liste mit allen Konten. Haben Sie den gesamten digitalen Nachlass ausgeforscht, so können Sie damit beginnen, die einzelnen Dienste zu kontaktieren und sie über den Tod der besagten Person zu informieren. Halten Sie hierfür die Sterbeurkunde bzw. den Einantwortungsbeschluss bereit. Denn oft werden Anträge genau geprüft, damit es zu keinem Missbrauch kommt.

Checkliste für den eigenen digitalen Nachlass

Sich um das digitale Erbe eines Verstorbenen zu kümmern, ist das eine, aber auch der eigene digitale Nachlass sollte nicht außer Acht gelassen werden. Schließlich erleichtert dies wiederum Ihren Hinterbliebenen den Umgang mit Ihren Daten. Gehen Sie dabei wie folgt vor:

 

  • Erstellen Sie eine Liste mit allen Online-Mitgliedschaften, Profilen, Accounts und Co.
     
  • Ergänzen Sie sie mit den jeweiligen Zugangsdaten. Sie können dabei entweder eine physische Liste erstellen oder auf ein Programm zurückgreifen, das diverse Zugangsdaten speichert, wobei diese allesamt mit einem übergeordneten Hauptpasswort aufgerufen werden können.
     
  • Halten Sie sodann zu jedem Eintrag fest, was nach Ihrem Tod mit den Accounts passieren soll: Sollen die Zugangsdaten zum Beispiel gelöscht, archiviert oder aufrechterhalten bleiben? Oder möchten Sie, dass die Daten auf jemand anderen übertragen werden? Übrigens: Die meisten sozialen Netzwerke bieten mittlerweile Optionen an, um für den Todesfall ihrer Nutzer gewappnet zu sein. So kann beispielsweise eingestellt werden, dass bestimmte Personen automatisch informiert werden, ist der Kontoinhaber über eine längere Zeit hinweg inaktiv. Ebenso kann mitunter ein Nachlasskontakt festgelegt werden. Hier hilft ein profunder Blick in die Kontoeinstellungen des jeweiligen Netzwerkes. 
     
  • Ebenso können Sie notieren, wer sich konkret um diesen digitalen Nachlass kümmern soll.
     
  • Verwahren Sie dieses Dokument an einem sicheren Ort, der Hinterbliebenen bekannt ist. Oder hinterlegen Sie diese Liste bei einem Notar.

Dem verstorbenen Herzensmenschen auch nach dem Tod nah sein

Auch, wenn es mittlerweile Möglichkeiten gibt, wie mit dem digitalen Nachlass eines Verstorbenen umgegangen werden kann, so können uns all diese Regelungen eines dennoch nicht abnehmen: die Trauerarbeit. Die müssen wir selbst leisten. Zum Glück gibt es aber auch Tipps, wie man Trauer bewältigen bzw. wie man trauernde Angehörige und Kinder unterstützen kann. Und wer möchte, lässt sich ein einzigartiges Andenken an den Verstorbenen fertigen – einen unserer Edelsteine, die die Essenz des Herzensmenschen in sich tragen. Lediglich 10 g Haar oder 50 bis 100 g Asche sind hierfür nötig.