Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten die folgenden Geschäftsbedingungen und sind integraler Bestandteil des Vertrags zwischen der Mevisto GmbH, einer österreichischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung ("Mevisto"), und dem Kunden ("Kunde"). Die Geschäftsbedingungen des Kunden sowie etwaige abweichende oder zusätzliche Bedingungen in Dokumenten, die vom Kunden ausgestellt oder vorgelegt werden, werden ausdrücklich abgelehnt. Die Geschäftsbedingungen von Mevisto gelten auch dann, wenn der Kunde nicht darauf Bezug nimmt oder eigene Geschäftsbedingungen anführt. Mündliche oder telefonische Zusatzvereinbarungen sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich von Mevisto bestätigt wurden. Diese Geschäftsbedingungen zusammen mit anderen anwendbaren Auftragsbestätigungen und der Lieferdokumentation stellen die alleinige, ausschließliche und vollständige Vereinbarung zwischen dem Kunden und Mevisto dar.

2. Angebotslegung
Sämtliche Angebote von Mevisto zur Herstellung von Edelsteinen aus Haaren oder Asche, Ceramics Perlen und Schmuck ("Produkt"), die dem Kunden bereitgestellt werden, erfolgen ausschließlich schriftlich. Alle Angebote sind unverbindlich und unterliegen Änderungen, ohne dass Mevisto zur Erfüllung verpflichtet ist. Produktangaben, die von Vertriebsmitarbeitern, in Katalogen oder Broschüren usw. zur Verfügung gestellt werden, sind unverbindlich und werden nur dann gültig, wenn in der Auftragsbestätigung darauf ausdrücklich Bezug genommen wird.

3. Bestellung und Auftragsbearbeitung
Verträge werden mit Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung von Mevisto abgeschlossen. Darüber hinaus kommt auch ein Vertrag zustande, wenn Mevisto mit der Leistungserbringung begonnen hat oder eine Lieferung aufgrund einer Bestellung des Kunden erfolgt ist.

4. Lieferung und Lieferzeit
Der Lieferumfang beschränkt sich ausschließlich auf die in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbarten Produkte und Dienstleistungen sowie deren Spezifikationen. Alle Hersteller, Lieferanten, Spediteure usw., die zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind, werden von Mevisto bestimmt und beauftragt. Vereinbarte Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, gelten jedoch stets als unverbindlich. Teillieferungen sind möglich und gelten als Teilerfüllung. Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Verzögerungen bei Transport und Zollabfertigung usw., sowohl in Mevistos eigenen Betrieben als auch bei unseren Lieferanten, berechtigen Mevisto, unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen, die Lieferung für die Dauer des Hindernisses zu verschieben sowie die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben. Auch nach Vertragsabschluss hat Mevisto das Recht, Änderungen an der Qualität des Liefergegenstands vorzunehmen (z. B. hinsichtlich seines technischen oder geschmacklichen Designs). Ansprüche aus Nichterfüllung oder Verzögerung sind ausdrücklich ausgeschlossen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzliche geltenden Mehrwertsteuer. Die zum Zeitpunkt der Bestellung veröffentlichten Preise sind maßgebend. Fehler und Druckfehler sind unbeachtlich. Nach Veröffentlichung einer neuen Preisliste werden alle vorherigen Preise ungültig. Die Zahlung ist fällig und zahlbar bei Erhalt der Rechnung.

6. Schadensersatz
Ansprüche auf Schadensersatz jeglicher Art sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um vorsätzliches Handeln. Der Kunde erkennt an, dass die Produkte speziell hergestellt werden und einzigartig sind. Daher bestehen keine gültigen Ansprüche auf Abweichungen von Farbwünschen, Karatgewicht oder Reinheit des Produkts.

IN KEINEM FALL HAFTET MEVISTO DEM KUNDEN FÜR FOLGESCHÄDEN, INDIREKTE SCHÄDEN, ZUFÄLLIGE SCHÄDEN, BESONDERE SCHÄDEN, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER STRAFSCHADENSERSATZ, OB AUS VERTRAGSVERLETZUNG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER AUF ANDERE WEISE, UNABHÄNGIG DAVON, OB SOLCHE SCHÄDEN VORHERSEHBAR WAREN UND OB DER KÄUFER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE, UND UNABHÄNGIG DAVON, OB EIN VEREINBARTE ODER ANDERE ABHILFESEITE IHREN WESENTLICHEN ZWECK ERFÜLLT HAT. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON MEVISTO IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEN BEDINGUNGEN, OB AUS VERTRAGSVERLETZUNG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER AUF ANDERE WEISE, DEN GESAMTBETRAG, DER AN MEVISTO FÜR DAS SPEZIFISCHE PRODUKT ODER DIE SPEZIFISCHE DIENSTLEISTUNG PRO BESTELLUNG GEZAHLT WURDE. DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SIND AUSDRÜCKLICH AUSGESCHLOSSEN.

7. Sonderanfertigung
Sonderanfertigungen werden speziell für den Kunden hergestellt. Abweichungen in Farbe, Form, Größe, Karatgewicht, Reinheit oder Anzahl der Stücke einer Bestellung stellen keinen Mangel dar und berechtigen den Kunden nicht zur Beanstandung oder Änderung der Bestellung, da solche Merkmale nicht beeinflusst werden können. Das erreichte Karatgewicht des Produkts bildet die Grundlage für die Bestellung und entsprechende Rechnungsstellung.

8. Datenschutz
Für jeden konkreten Auftrag erhalten wir die Zustimmung zur Übermittlung von Daten, sofern dies die Durchführung des konkreten Auftrages erfordert (z.B. bei gesetzlichen Pflichten und zur Abwicklung des Geld- und Zahlungsverkehrs). Alle anderen Übermittlungen bedürfen der gegenseitigen Zustimmung.

9. Rücktrittsrecht
Im Falle einer Stornierung hat Mevisto die Möglichkeit, falls der Kunde schuldhaft gehandelt hat, den höheren Betrag aus (i) pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrags oder (ii) Schadensersatz für den tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen. Falls Mevisto nach Auftragsbestätigung und Vertragsabschluss Kenntnis von Umständen über die Vermögensverhältnisse des Kunden erlangt, die die Zahlungsfähigkeit des Kunden plausibel in Frage stellen, ist Mevisto berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Fristsetzung zu kündigen. Ebenso ist Mevisto berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn Mevisto einen Fehler bei der Erstellung des Angebots oder bei der Preisinformation gemacht hat. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Geltendmachung von Forderungen gegen Mevisto.

10.Teilunwirksamkeit
Werden einzelne Bestimmungen der vorstehenden Verkaufsbedingungen durch gesonderte Geschäftsvereinbarungen oder durch geänderte gerichtliche Feststellungen, Gesetz, etc. ganz oder teilweise unwirksam, ändert dies nichts an der Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen.

11. Gerichtsstand
Alle Transaktionen zwischen Mevisto und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem österreichischen Recht, ohne Berücksichtigung der Grundsätze des Kollisionsrechts. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen. Vertragssprache ist Deutsch. Alle Streitigkeiten, die sich aus den Geschäftsbeziehungen zwischen Mevisto und dem Kunden ergeben, unterliegen ausschließlich der Gerichtsbarkeit des örtlichen Gerichts am Sitz von Mevisto, und der Kunde erklärt sich ausdrücklich mit der Zuständigkeit dieses Gerichts einverstanden.

 

EINKAUFSBEDINGUNGEN (Ausgabe 11/2018) 

1. Allgemeines 

Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle von uns abgeschlossenen Verträge, insbesondere Kauf- und Werkverträge, wie immer diese im Einzelnen auch bezeichnet sein mögen. 

Soweit im Folgenden der Begriff „Auftragnehmer“ verwendet wird, ist darunter der von uns insbesondere mit einer Lieferung, Werk- oder Dienstleistung beauftragte Vertragspartner zu verstehen. 

2. Vertragsgrundlagen 

Der Inhalt des Vertrages wird in erster Linie durch die zwischen den Vertragspartnern im Einzelnen ausgehandelten Regelungen bestimmt, die in unserem Auftragsschreiben und einem darauf Bezug habenden Offert des Auftragsnehmers festgehalten sind. 

Soweit jedoch keine derartigen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten ausschließlich diese Einkaufsbedingungen als Vertragsinhalt. Davon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden von uns nicht akzeptiert, und zwar auch dann nicht, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. 

Auch auf Folgeaufträge sind diese Einkaufsbedingungen anzuwenden, ohne dass wir darauf gesondert hinweisen müssen. 

3. Formerfordernisse 

Bestellungen sind für uns nur dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen und firmenmäßig gezeichnet sind. Die Schriftform gilt auch dann als erfüllt, wenn die Bestellung per Telefax erfolgt. 

Überhaupt dürfen rechtlich bedeutsame Erklärungen zwischen den Vertragspartnern elektronisch übermittelt werden; langen derartige Erklärungen des Auftragnehmers jedoch außerhalb unserer Geschäftszeiten ein, gelten sie uns erst mit dem darauf folgenden Beginn der Geschäftszeiten als zugegangen. Geschäftszeiten sind: Montag bis Donnerstag von 07.30 bis 16.30 Uhr und Freitag von 07.30 bis 12.00 Uhr. 

In allen einen Auftrag betreffenden Schriftstücken, insbesondere Rechnungen, ist unsere Bestellnummer anzuführen, widrigenfalls wir berechtigt sind, diese ohne Bearbeitung zurückzustellen und diese im Zweifel als nicht bei uns eingelangt gelten. 

Eine Auftragsbestätigung ist uns unverzüglich zu übersenden. 

4. Weitergabe des Auftrages 

Der erteilte Auftrag darf ohne unsere schriftliche Zustimmung weder teilweise noch ganz an Subunternehmer weitergegeben werden. 

5. Preise 

An uns gelegte Offerte sind, gleichgültig welche Vorarbeiten dazu notwendig waren, unentgeltlich. 

Vereinbarte Preise verstehen sich inklusive Verpackung, frei geliefert zum Bestimmungsort (inklusive Entladung) und sind Fixpreise, die aus keinem wie immer gearteten Grund eine Erhöhung erfahren dürfen. 

6. Lieferung 

Lieferungen haben frei von allen Spesen auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers an die von uns angeführte Empfangsstelle zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat für eine handelsübliche, zweckmäßige und transportsichere Verpackung zu sorgen. Versand- und Verpackungskosten sowie Kosten für eine allfällige Transportversicherung sind vom Auftragnehmer zu tragen. 

Allen Lieferungen sind entsprechende Versandunterlagen (insbesondere genaue Inhaltsangaben) anzuschließen, widrigenfalls wir berechtigt sind, Lieferungen nicht anzunehmen. 

Die Lieferung oder Leistung ist am vereinbarten Termin bei der angegebenen Empfangstelle in der Abnahmezeit von 08.00 bis 15.30 Uhr (Montag bis Donnerstag) zu übergeben. 

Alle Lieferungen an uns haben frei von Eigentumsvorbehalt zu erfolgen. 

Die von uns bestellten Lieferungen und Leistungen können wir ohne Mehrkosten in Teilabschnitten entsprechend der individuellen Erfordernisse abrufen. 

7. Rechnungslegung/ Zahlungsfrist 

Rechnungen sind 1-fach nach Lieferung oder Leistung zu übermitteln. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Rechnungs- oder Wareneingangs bzw. mit vollendeter Leistungserbringung zu laufen, je nachdem welcher Zeitpunkt der spätere ist; bei Lieferung vor dem vereinbarten Termin jedoch frühestens mit dem vereinbarten Liefertermin. 

Leistungsrechnungen sind mit den entsprechenden vom Auftraggeber bestätigten Arbeitsnachweisen zu belegen. 

Die Bezahlung übernommener Lieferung oder Leistungen erfolgt binnen 14 Tagen abzüglich 3 % Skonto bzw. binnen 30 Tagen netto Kassa ohne Abzug. Erfüllungsort für die Zahlung ist Kirchham. 

8. Verzug 

Bei Nichteinhaltung des vereinbartem Liefer- oder Leistungstermins sind wir berechtigt, vom Vertrag ohne Nachfristsetzung zurückzutreten, und zwar gleichgültig, weshalb die Verzögerung eintrat. 

Kann der Auftragnehmer schon vor dem vereinbartem Termin erkennen, dass eine rechtzeitige Lieferung ganz oder teilweise nicht erfolgen wird, hat er uns darüber unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung Mitteilung zu machen. Auch in diesem Fall sind wir berechtigt, ohne Abwarten des vereinbarten Termins und ohne Nachfristsetzung bei gleichzeitigem Anspruch auf Ersatz der uns entstehenden Schäden vom Vertrag zurückzutreten. 

9. Garantie 

Für die bestellungsgemäße Ausführung der Lieferung/Leistung und Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen und ÖNORM- Bestimmungen übernimmt der Auftragnehmer auf die Dauer von 3 Jahren die volle Garantie, das ist die Mangelfreiheit für die Dauer der gesamten Gewährleistungsfrist. Im Rahmen dessen hat er insbesondere dafür einzustehen, dass die Lieferung/Leistung die gewöhnlich vorausgesetzten und im Vertrag zugesicherten Eigenschaften aufweist, sowie zugrundegelegten Mustern entspricht. Der Auftragnehmer hat uns zudem auf sämtliche für die Verwendung der bestellten Lieferungen und Leistungen wesentlichen Bestimmungen schriftlich hinzuweisen. 

Die Garantiefrist beginnt mit der unbeanstandeten Abnahme der Lieferung/ Leistung durch uns zu laufen und endet nicht vor Ablauf von zumindest sechs Monaten nach Ende der Frist für die von uns zu leistende Gewähr gegenüber unseren Kunden. 

Eine Verpflichtung unsererseits zur unverzüglichen Überprüfung der Lieferung/Leistung bei Übergabe und Rüge allfälliger Mängel (kaufmännische Mängelrüge) besteht nicht. Wir sind vielmehr berechtigt, die Garantie wegen auftretender Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist jederzeit geltend zu machen. Die Frist für die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB beträgt ungeachtet der vereinbarten Garantie 2 Jahre. 

Sowohl im Gewährleistungs- als auch im Garantiefall haben wir das Recht, nach unserer Wahl kostenlose Verbesserung oder Austausch der mangelhaften Lieferung/Leistung zu verlangen, den Mangel von anderer Seite auf Kosten des Auftragnehmers verbessern zu lassen, den Vertrag sofort zu wandeln oder einen entsprechenden Preisnachlass zu begehren. 

Bei Mangelbehebung durch den Auftragnehmer beginnt die Garantiefrist nach Abnahme der Verbesserung durch uns für die gesamte von der Mangelhaftigkeit betroffene Lieferung/Leistung neu zu laufen. 

10. Schadenersatz 

Der Auftragnehmer haftet für sämtliche Schäden, die uns aus einer verspäteten oder mangelhaften Lieferung/Leistung aus seinem oder dem Verschulden von zur Auftragserfüllung beigezogenen Gehilfen entstehen. 

11. Pönale/Konventionalstrafe 

Bei Überschreiten der vereinbarten Liefertermine sind wir berechtigt, ohne Führung eines Schadensnachweises, eine Verzugsstrafe von 1 % pro angefangener Woche Verzug, maximal jedoch 10 %, des Gesamtauftragswertes von Ihrer Rechnung in Abzug zu bringen. 

Der Abzug einer Verzugsstrafe entbindet den Auftragnehmer weder von der Liefer- und/oder Leistungsverpflichtung, noch schließt dieser über die Verzugsstrafe hinausgehende Schadenersatzansprüche aus. 

12. Fertigungsunterlagen/Geheimhaltung 

Muster, Modelle, Zeichnungen, Klischees und sonstige Behelfe, die wir dem Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen zur Verfügung stellen, bleiben unser materielles und geistiges Eigentum, über das wir frei verfügen dürfen. Diese Behelfe dürfen nur zur Ausführung unserer Aufträge verwendet und betriebsfremden dritten Personen ohne unsere Zustimmung weder zugänglich gemacht noch überlassen werden. Nach Ausführung des Auftrages sind sie uns kostenlos zurückzustellen. 

Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei sonstigem Schadenersatz zur Wahrung sämtlicher unserer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ihm im Zuge der Durchführung des Auftrages bekannt werden. 

13. Gerichtsstand/anzuwendendes Recht 

Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht, nicht jedoch das UN-Kaufrecht anzuwenden. 

Als Gerichtsstand gilt das für unseren Unternehmenssitz sachlich zuständige Gericht vereinbart. 

14. Salvatorische Klausel 

Falls einzelne Bestimmungen der Verträge unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrags insgesamt davon nicht berührt.