1. Geltungsbereich
Soweit nichts anderes vereinbart worden ist, gelten die folgenden Bedingungen und sind integrierender Bestandteil des Vertrages zwischen uns und dem Kunden. Geschäftsbedingungen des Kunden sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Unsere Bedingungen gelten auch, wenn sich der Kunde nicht darauf bezieht, oder auf seine eigenen Bedingungen verweist. Mündliche oder telefonische Nebenabreden sind nur nach schriftlicher Bestätigung rechtsgültig. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragspartnern.
2. Angebotslegung
Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend und verpflichten uns nicht zur Lieferung. Produktangaben durch Außendienstmitarbeiter, in Katalogen oder Prospekten, etc. sind unverbindlich und erhalten erst Gültigkeit, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
3. Bestellung und Auftragsbearbeitung
Bestellungen und Auftragsbestätigung: Vertragsabschlüsse kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Ein Vertrag kommt aber auch dann zustande, wenn wir als Folge eines Bestelleinganges einen Auftrag bearbeitet oder eine Lieferung abgesandt haben.
4. Lieferung und Lieferzeit
Der Lieferumfang ergibt sich aus unserem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Alle zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Hersteller, Lieferanten, Speditionen, etc. werden von uns bestimmt und beauftragt. Vereinbarte Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, gelten jedoch stets als unverbindlich. Teillieferungen sind möglich und gelten als in sich geschlossenes Geschäft. Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Transport- und Verzollungsverzögerung, etc., im eigenen Betrieb, sowie bei unseren Lieferanten berechtigen uns, unter Ausschluss von Schadenersatzforderungen, die Lieferung um die Zeit der Behinderung hinauszuschieben, sowie ganz oder teilweise die Lieferverpflichtung aufzuheben. Wir haben das Recht, auch nach Abschluss eines Vertrages Änderungen an der Qualität des Liefergegenstandes (z.B: bezüglich der technischen oder geschmacklichen Ausführung) vorzunehmen. Die Verpackungsmaterialien werden nicht zurückgenommen. Ansprüche aus Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen Preise. Irrtum und Druckfehler bleiben vorbehalten. Nach Erscheinen einer neuen Preisliste werden alle bisherigen Preise ungültig. Die Zahlung erfolgt nach Erhalt der Rechnung.
6. Schadensersatz
Schadenersatzansprüche jeglicher Art – mit Ausnahme auf Grund vorsätzlichen Handelns werden ausgeschlossen. Unsere Produkte werden individuell hergestellt und daher gibt es keine Reklamationsansprüche aufgrund einer Abweichung von dem Farbwunsch, Karatgewicht, oder der Reinheit des Steines.
7. Sonderanfertigung
Sonderanfertigungen werden individuell für ihre Kunden hergestellt. Abweichungen von Farbe, Form, Größe, Karatgewicht, Reinheit oder Stückzahl einer Bestellung sind kein Mangel und berechtigen nicht zur Reklamation oder Wandlung des Auftrages da sie nicht beeinflussbar sind. Geschäfts- und Abrechnungsgrundlage ist immer das erreichte Karatgewicht.
8. Datenschutz
Für jeden konkreten Auftrag erhalten wir die Zustimmung zur Übermittlung von Daten, sofern dies die Durchführung des konkreten Auftrages erfordert (z.B. bei gesetzlichen Pflichten und zur Abwicklung des Geld- und Zahlungsverkehrs). Alle anderen Übermittlungen bedürfen der gegenseitigen Zustimmung.
9. Rücktrittsrecht
Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Falls nach Auftragsvereinbarung über das Vermögen des Kunden Umstände bekannt werden, welche die Zahlungsfähigkeit des Kunden glaubhaft in Frage stellen, sind wir berechtigt, jederzeit -– ohne Setzen einer Nachfrist – vom Vertrag zurückzutreten. Ebenso sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns bei der Erstellung des Angebotes oder bei Preisauskünften ein Irrtum unterlaufen sein sollte. In diesem Fall stehen dem Kunden keine Ansprüche gegen uns zu.
10. Teilunwirksamkeit
Werden einzelne Bestimmungen der vorstehenden Verkaufsbedingungen durch gesonderte Geschäftsvereinbarungen oder durch geänderte gerichtliche Feststellungen, Gesetz, etc. ganz oder teilweise unwirksam, ändert dies nichts an der Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen.
11. Gerichtsstand
und Anzuwendendes Recht Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
EINKAUFSBEDINGUNGEN (Ausgabe 11/2018)
1. Allgemeines
Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle von uns abgeschlossenen Verträge, insbesondere Kauf- und Werkverträge, wie immer diese im Einzelnen auch bezeichnet sein mögen.
Soweit im Folgenden der Begriff „Auftragnehmer“ verwendet wird, ist darunter der von uns insbesondere mit einer Lieferung, Werk- oder Dienstleistung beauftragte Vertragspartner zu verstehen.
2. Vertragsgrundlagen
Der Inhalt des Vertrages wird in erster Linie durch die zwischen den Vertragspartnern im Einzelnen ausgehandelten Regelungen bestimmt, die in unserem Auftragsschreiben und einem darauf Bezug habenden Offert des Auftragsnehmers festgehalten sind.
Soweit jedoch keine derartigen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten ausschließlich diese Einkaufsbedingungen als Vertragsinhalt. Davon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden von uns nicht akzeptiert, und zwar auch dann nicht, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
Auch auf Folgeaufträge sind diese Einkaufsbedingungen anzuwenden, ohne dass wir darauf gesondert hinweisen müssen.
3. Formerfordernisse
Bestellungen sind für uns nur dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen und firmenmäßig gezeichnet sind. Die Schriftform gilt auch dann als erfüllt, wenn die Bestellung per Telefax erfolgt.
Überhaupt dürfen rechtlich bedeutsame Erklärungen zwischen den Vertragspartnern elektronisch übermittelt werden; langen derartige Erklärungen des Auftragnehmers jedoch außerhalb unserer Geschäftszeiten ein, gelten sie uns erst mit dem darauf folgenden Beginn der Geschäftszeiten als zugegangen. Geschäftszeiten sind: Montag bis Donnerstag von 07.30 bis 16.30 Uhr und Freitag von 07.30 bis 12.00 Uhr.
In allen einen Auftrag betreffenden Schriftstücken, insbesondere Rechnungen, ist unsere Bestellnummer anzuführen, widrigenfalls wir berechtigt sind, diese ohne Bearbeitung zurückzustellen und diese im Zweifel als nicht bei uns eingelangt gelten.
Eine Auftragsbestätigung ist uns unverzüglich zu übersenden.
4. Weitergabe des Auftrages
Der erteilte Auftrag darf ohne unsere schriftliche Zustimmung weder teilweise noch ganz an Subunternehmer weitergegeben werden.
5. Preise
An uns gelegte Offerte sind, gleichgültig welche Vorarbeiten dazu notwendig waren, unentgeltlich.
Vereinbarte Preise verstehen sich inklusive Verpackung, frei geliefert zum Bestimmungsort (inklusive Entladung) und sind Fixpreise, die aus keinem wie immer gearteten Grund eine Erhöhung erfahren dürfen.
6. Lieferung
Lieferungen haben frei von allen Spesen auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers an die von uns angeführte Empfangsstelle zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat für eine handelsübliche, zweckmäßige und transportsichere Verpackung zu sorgen. Versand- und Verpackungskosten sowie Kosten für eine allfällige Transportversicherung sind vom Auftragnehmer zu tragen.
Allen Lieferungen sind entsprechende Versandunterlagen (insbesondere genaue Inhaltsangaben) anzuschließen, widrigenfalls wir berechtigt sind, Lieferungen nicht anzunehmen.
Die Lieferung oder Leistung ist am vereinbarten Termin bei der angegebenen Empfangstelle in der Abnahmezeit von 08.00 bis 15.30 Uhr (Montag bis Donnerstag) zu übergeben.
Alle Lieferungen an uns haben frei von Eigentumsvorbehalt zu erfolgen.
Die von uns bestellten Lieferungen und Leistungen können wir ohne Mehrkosten in Teilabschnitten entsprechend der individuellen Erfordernisse abrufen.
7. Rechnungslegung/ Zahlungsfrist
Rechnungen sind 1-fach nach Lieferung oder Leistung zu übermitteln. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Rechnungs- oder Wareneingangs bzw. mit vollendeter Leistungserbringung zu laufen, je nachdem welcher Zeitpunkt der spätere ist; bei Lieferung vor dem vereinbarten Termin jedoch frühestens mit dem vereinbarten Liefertermin.
Leistungsrechnungen sind mit den entsprechenden vom Auftraggeber bestätigten Arbeitsnachweisen zu belegen.
Die Bezahlung übernommener Lieferung oder Leistungen erfolgt binnen 14 Tagen abzüglich 3 % Skonto bzw. binnen 30 Tagen netto Kassa ohne Abzug. Erfüllungsort für die Zahlung ist Kirchham.
8. Verzug
Bei Nichteinhaltung des vereinbartem Liefer- oder Leistungstermins sind wir berechtigt, vom Vertrag ohne Nachfristsetzung zurückzutreten, und zwar gleichgültig, weshalb die Verzögerung eintrat.
Kann der Auftragnehmer schon vor dem vereinbartem Termin erkennen, dass eine rechtzeitige Lieferung ganz oder teilweise nicht erfolgen wird, hat er uns darüber unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung Mitteilung zu machen. Auch in diesem Fall sind wir berechtigt, ohne Abwarten des vereinbarten Termins und ohne Nachfristsetzung bei gleichzeitigem Anspruch auf Ersatz der uns entstehenden Schäden vom Vertrag zurückzutreten.
9. Garantie
Für die bestellungsgemäße Ausführung der Lieferung/Leistung und Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen und ÖNORM- Bestimmungen übernimmt der Auftragnehmer auf die Dauer von 3 Jahren die volle Garantie, das ist die Mangelfreiheit für die Dauer der gesamten Gewährleistungsfrist. Im Rahmen dessen hat er insbesondere dafür einzustehen, dass die Lieferung/Leistung die gewöhnlich vorausgesetzten und im Vertrag zugesicherten Eigenschaften aufweist, sowie zugrundegelegten Mustern entspricht. Der Auftragnehmer hat uns zudem auf sämtliche für die Verwendung der bestellten Lieferungen und Leistungen wesentlichen Bestimmungen schriftlich hinzuweisen.
Die Garantiefrist beginnt mit der unbeanstandeten Abnahme der Lieferung/ Leistung durch uns zu laufen und endet nicht vor Ablauf von zumindest sechs Monaten nach Ende der Frist für die von uns zu leistende Gewähr gegenüber unseren Kunden.
Eine Verpflichtung unsererseits zur unverzüglichen Überprüfung der Lieferung/Leistung bei Übergabe und Rüge allfälliger Mängel (kaufmännische Mängelrüge) besteht nicht. Wir sind vielmehr berechtigt, die Garantie wegen auftretender Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist jederzeit geltend zu machen. Die Frist für die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB beträgt ungeachtet der vereinbarten Garantie 2 Jahre.
Sowohl im Gewährleistungs- als auch im Garantiefall haben wir das Recht, nach unserer Wahl kostenlose Verbesserung oder Austausch der mangelhaften Lieferung/Leistung zu verlangen, den Mangel von anderer Seite auf Kosten des Auftragnehmers verbessern zu lassen, den Vertrag sofort zu wandeln oder einen entsprechenden Preisnachlass zu begehren.
Bei Mangelbehebung durch den Auftragnehmer beginnt die Garantiefrist nach Abnahme der Verbesserung durch uns für die gesamte von der Mangelhaftigkeit betroffene Lieferung/Leistung neu zu laufen.
10. Schadenersatz
Der Auftragnehmer haftet für sämtliche Schäden, die uns aus einer verspäteten oder mangelhaften Lieferung/Leistung aus seinem oder dem Verschulden von zur Auftragserfüllung beigezogenen Gehilfen entstehen.
11. Pönale/Konventionalstrafe
Bei Überschreiten der vereinbarten Liefertermine sind wir berechtigt, ohne Führung eines Schadensnachweises, eine Verzugsstrafe von 1 % pro angefangener Woche Verzug, maximal jedoch 10 %, des Gesamtauftragswertes von Ihrer Rechnung in Abzug zu bringen.
Der Abzug einer Verzugsstrafe entbindet den Auftragnehmer weder von der Liefer- und/oder Leistungsverpflichtung, noch schließt dieser über die Verzugsstrafe hinausgehende Schadenersatzansprüche aus.
12. Fertigungsunterlagen/Geheimhaltung
Muster, Modelle, Zeichnungen, Klischees und sonstige Behelfe, die wir dem Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen zur Verfügung stellen, bleiben unser materielles und geistiges Eigentum, über das wir frei verfügen dürfen. Diese Behelfe dürfen nur zur Ausführung unserer Aufträge verwendet und betriebsfremden dritten Personen ohne unsere Zustimmung weder zugänglich gemacht noch überlassen werden. Nach Ausführung des Auftrages sind sie uns kostenlos zurückzustellen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei sonstigem Schadenersatz zur Wahrung sämtlicher unserer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ihm im Zuge der Durchführung des Auftrages bekannt werden.
13. Gerichtsstand/anzuwendendes Recht
Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht, nicht jedoch das UN-Kaufrecht anzuwenden.
Als Gerichtsstand gilt das für unseren Unternehmenssitz sachlich zuständige Gericht vereinbart.
14. Salvatorische Klausel
Falls einzelne Bestimmungen der Verträge unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrags insgesamt davon nicht berührt.